Wilderei

Wilderei
Wil|de|rei 〈f. 18; unz.〉 das Wildern; Sy Wilddieberei

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Wil|de|rei, die; -, -en:
das Wildern.

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Wilderei,
 
unrechtmäßiges Jagen oder Fischen in fremdem Revier; Jagd- und Fisch-W. werden mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet (§§ 292, 293 StGB).

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Wil|de|rei, die; -, -en: das Wildern: Er ... erschoss bei der W. einen Jäger (NJW 19, 1984, 1065).

Universal-Lexikon. 2012.

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